Dubai Hills Estate, Tennis, Spielzimmer

1 Schlafzimmer   •  
1 Bett   •  
 
1 Badezimmer   •  
 
2 Gäste   •  
 
44.8 m²   •  
 
5. Etage

Über diese Unterkunft

Kommen Sie an und leben Sie vom ersten Tag an in Dubai in diesem Apartment mit einem Schlafzimmer. Sie werden es lieben, in dieses durchdacht eingerichtete, wunderschön gestaltete und voll ausgestattete Haus im Dubai Hills Estate mit atemberaubendem Blick über die Stadt vom Balkon nach Hause zu kommen. (ID #DXB1453) Wunderschöne Möbel, eine voll ausgestattete Küche, ein Smart-TV und ein erstklassiger kabelloser Lautsprecher sind nur einige der Annehmlichkeiten, die Sie in diesem Apartment mit einem Schlafzimmer finden. Dank der idealen Lage in Dubai werden Sie auch draußen viel finden, was Ihnen gefällt. Wenn Sie sich entspannen möchten, werden Sie erfreut feststellen, dass jedes Schlafzimmer mit Matratzen von höchster Qualität ausgestattet ist. Wir kümmern uns um alles, sodass Sie einfach ankommen und losleben können. Dieses Apartment bietet auch Wäschemöglichkeiten im Apartment. Schlafgelegenheiten Kingsize-Bett, 180 cm Ausstattung Zu den einzigartigen Annehmlichkeiten dieses Apartments mit einem Schlafzimmer gehören: - Portier - Trockner - Aufzug - Spielzimmer - Swimmingpool - Waschmaschine - Lounge - Bibliothek - Parkplatz - Haustiere erlaubt - Sauna - Tennisplatz Diese möblierte Wohnung befindet sich im Dubai Hills Estate, einer gehobenen Wohnanlage in Mohammed bin Rashid City. In der Anlage gibt es einen ausgezeichneten 18-Loch-Golfplatz. Weitere Hinweise Für die Annehmlichkeiten des Gebäudes fallen möglicherweise zusätzliche Kosten an. Diese Wohnung bietet flexible Mietoptionen, sodass Sie sie für einen Monat, ein Jahr oder länger buchen können. Diese Wohnung kann für Kurzaufenthalte gebucht werden, mit der Option auf eine Verlängerung auf einen Monat oder länger. Haustiere sind willkommen, es gelten jedoch Gewichtsbeschränkungen und Rassenbeschränkungen und es können Gebühren anfallen. Parkplätze werden je nach Verfügbarkeit angeboten und sind gebührenpflichtig.